Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet.
Wir bieten Untersuchungen gemäß nachfolgender Rechtsvorschriften an:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Eignungsuntersuchung von Kraftfahrzeugführern
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
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Aus dem breiten Spektrum von Untersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sogenannte G-Untersuchungen) bieten wir beispielsweise an:
- G20 - Lärm
- G23 - Obstruktive Atemwegserkrankungen
- G24 - Hauterkrankungen
- G25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
- G37 - Bildschirmarbeitsplatz
- G42 - Untersuchungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Für alle genannten Untersuchungen besitze ich die notwendigen Ermächtigungen und könnte diese auf Nachfrage anbieten und durchführen.