Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet.
Wir bieten Untersuchungen gemäß nachfolgender Rechtsvorschriften an:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Eignungsuntersuchung von Kraftfahrzeugführern
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
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Wir bieten ein breites Spektrum an arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach den DGUV-Empfehlungen an, welche vormals als sogenannte DGUV-Grundsätze bekannt waren und als G-Untersuchungen bezeichnet wurden:
- DGUV-Empfehlung "Lärm" (vormals G20)
- DGUV-Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können" (vormals G23)
- DGUV-Empfehlung "Gefährdung der Haut" (vormals G24)
- DGUV-Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit" (vormals G25)
- DGUV-Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" (vormals G37)
- DGUV-Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (vormals G42)
Für alle genannten Untersuchungen besitze ich die notwendigen Ermächtigungen und könnte diese auf Nachfrage anbieten und durchführen.