Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet.

Wir bieten Untersuchungen gemäß nachfolgender Rechtsvorschriften an:

Für alle genannten Untersuchungen besitze ich die notwendigen Ermächtigungen und könnte diese auf Nachfrage anbieten und durchführen.


© 2024 Dr. med. Birgit Römer